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Das Corona-Virus und der Bedarf an Intensivpflegekräften in Krankenanstalten11Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin wieder.

FachbeiträgeMag. Dr. Manuela StadlerJMG 2021, 100 Heft 2 v. 15.6.2021

Seit Ende Februar/Anfang März 2020 beschäftigt das Corona-Virus SARS-CoV-2 die Bevölkerung Österreichs. Da die Erkrankung mit COVID-19 bei schweren Verläufen die Behandlung auf den Intensivstationen mit künstlicher Beatmung erfordert, stieß das Gesundheitssystem Österreichs an seine Kapazitätsgrenzen. Um die Verbreitung des Virus und die Zahlen an Neu-Infektionen einzudämmen und somit das Gesundheitssystem nicht zu überfordern, wurden Ausgangsbeschränkungen (Lockdown) für die Bevölkerung erlassen. Der Lockdown von März/April 202022V gem § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl II 2020/98. zeigte Wirkung und die Infektionszahlen sanken. Nach einem relativ stabilen Sommer folgte ein – wie von Experten erwartet – starker Anstieg der Infektionszahlen im Herbst/Winter 2020/2021, der Lockdowns und Lockdowns light33Mit 3.11.2020 wurde ein Lockdown light (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, BGBl II 2020/463, BGBl II 2020/472 und BGBl II 2020/476) und ab 17. 11. 2020 ein zweiter Lockdown verhängt (COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II 2020/479 und BGBl II 2020/528). Nach Lockerungen zwischen 7. 12. und 23. 12. 2020 sowie für den Hl. Abend und 1. Weihnachtsfeiertag (2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, BGBl II 2020/544; 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, BGBl II 2020/566) wurde ab 26. 12. 2020 ein dritter Lockdown angeordnet (Änderung der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II 2020/598, BGBl II 2021/2 und BGBl II 2021/17; 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II 2021/27; 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II 2021/49). Diesem folgte ein österreichweiter Lockdown light ab 08.02.2021 (4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, BGBl II 2021/58 und 11 Novellen), der gebietsweise aufgrund der Infektionszahlen im März/April 2021 wieder mit ganztägigen Ausgangsbeschränkungen bis 18.04.2021 (Burgenland) bzw 02.05.2021 (Wien, Niederösterreich) verschärft werden musste. Erst seit 16.05.2021 gibt es keine Ausgangsbeschränkungen mehr (4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung idF der 12. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, BGBl II 2021/221).(nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr) mit sich zog. Erst durch die erfolgten Impfungen, Testungen und sonstigen Schutzmaßnahmen sowie auch durch das jahreszeitlich bedingte Sinken des Infektionsrisikos konnte der (zuletzt bestehende) Lockdown light mit 16. Mai 2021 aufgehoben werden44Außerkrafttreten des § 2 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit Ablauf des 15.05.2021 (BGBl II 2021/58, zuletzt geändert durch BGBl II 2021/111).. Weitere Öffnungsschritte für Gastronomie, Hotellerie und Freizeiteinrichtungen sowie für Zusammenkünfte erfolgten mit 19. Mai 2021 durch die COVID-19-Öffnungsverordnung (BGBl II 2021/214). Die Möglichkeit von weiteren Mutationen wie auch die Auswirkungen der Öffnungsschritte und Urlaubsreisen der Bevölkerung können jedoch wieder zu einer weiteren Corona-Welle im Herbst/Winter 2021/2022 führen55Siehe bspw OÖ Nachrichten vom 28.05.2021, Erneut Cluster von „besorgniserregender“ Variante in Frankreich, https://www.nachrichten.at/panorama/weltspiegel/erneut-cluster-von-besorgniserregender-variante-in-frankreich;art17 ,3405960 (abgefragt am 29.05.2021); Der STANDARD vom 21.05.2021, Forscher erwarten trotz Impfungen neue Corona-Welle im Herbst, https://www.derstandard.at/story/2000126793856/forscher-erwarten-trotz-impfungen-neue-corona-welle-im-herbst (abgefragt am 29.05.2021)..

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