In Österreich sozialversicherte Patienten haben – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Anspruch auf Anstaltspflege. Kann keine oder nur eine unzureichende Kommunikation zwischen behandelndem Arzt und Patienten erfolgen und können keine Sprachmittler wie bspw Familienangehörige oder Freunde des Patienten behilflich sein, ist – um eine lege artis Behandlung des fremdsprachigen Patienten ermöglichen zu können – ein Dolmetscher hinzuzuziehen. Dabei stellt sich die Frage, wer die Kosten für derartige Sprachdienstleistungen zu tragen hat. Im Rahmen dieser Abhandlung wird untersucht, ob Behandlungen fremdsprachiger Patienten in landesgesundheitsfonds-finanzierten Krankenanstalten gem §§ 144 ff ASVG auch gegebenenfalls erforderliche Dolmetschleistungen für nicht Deutsch sprechende Patienten mitumfassen.