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Kriminalisierung psychisch Kranker durch Transinstitutionalisierung

FachbeiträgeProf. Dr. mult. Sebastian SchildbachJMG 2021, 68 Heft 2 v. 15.6.2021

Der vorliegende Beitrag gibt auszugsweise die Ergebnisse einer umfassenden Studie11 Schildbach, Kriminalisierung psychisch Kranker durch Transinstitutionalisierung. Eine kritische Studie zur Ersatzfreiheitsstrafe (2021).zur Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) wieder. Den Ausgangspunkt bildeten vier, im Zeitraum 1999-2017 in der Justizanstalt Plötzensee Berlin durchgeführte Replikationsstudien, im Zuge derer eine enorm hohe Prävalenz psychischer Störungen unter den EFS-Inhaftierten festgestellt wurde. Da es sich bei EFS-Inhaftierten primär um sozial randständige, armutsgefährdete oder armutsbetroffene Personen handelt, lag die Frage nahe, ob wir mit der EFS nicht vor allem die „Armen“ und psychisch Kranken bestrafen. Mit Blick auf die psychische Gesundheit der EFS-Inhaftierten wurde sodann ergründet, ob die hohe Prävalenz von psychischen Störungen in Zusammenhang mit dem Bettenabbau in psychiatrischen Kliniken steht bzw. eine Transinstitutionalisierung i. S. d. „Penrose-Hypothese“ von der Allgemeinpsychiatrie zu Gefängnis und forensische Psychiatrie stattgefunden hat. Tatsächlich dürfte es, so die Ergebnisse der Studie, im früheren Bundesgebiet zu einer solchen Verschiebung gekommen sein und findet die Klientel der EFS in den gegebenen psychiatrischen Versorgungsstrukturen keine adäquate Betreuung.

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