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Ersatz der Kosten für die medizinische Behandlung im EU-Ausland

Aktuelles in KürzeGeorg StreitJMG 2021, 6 Heft 1 v. 15.3.2021

EuGH, 23.09.2020, C-777/18

Bei geplanten ärztlichen Behandlungen im Ausland ist gemäß EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit2626VO vom 29.4.2004, ABl 2004 L 166/1 - auch „Patientenmobilitätsrichtlinie“ genannt. vorab eine Genehmigung bei dem Wohnsitzstaat zuständigen Sozialversicherungsträger einzuholen. Andernfalls besteht im Nachhinein kein Anspruch auf Kostenerstattung. Die Durchführungsmodalitäten betreffend die Verordnung 883/2004 sind in der VO 987/2009 2727Vom 16.9.2009, ABl 2009 L 284/1. festgelegt.

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