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Anforderungen an Gesichtsmasken und ärztliche Bescheinigungen zur Ausnahme von der Maskenpflicht

FachbeiträgeMag. Georg StreitJMG 2020, 160 Heft 3 v. 30.10.2020

Die Corona-Pandemie bringt es mit sich, dass fast überall in Europa gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen zum Tragen einer „Gesichtsmaske“, offiziell auch Mund-Nasen-Bedeckung oder -Schutz genannt, bestehen, um andere Personen, aber, wie Studien zeigen, auch sich selbst vor einer SARS-CoV-2-Infektion zu schützen.11Vgl zB „Maske schützt auch Träger vor Infektion“, https://futurezone.at/science/maske-schuetzt-auch-traeger-vor-infektion/400940750 . Genauere Reglungen zur Qualität der Gesichtsmasken hingegen fehlen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen von der Maskenpflicht. Wenig verwunderlich, dass auch diese Fragen nun vor Gericht gelandet sind. Jüngst haben deutsche Verwaltungsgerichte dazu Entscheidungen getroffen, die Anlass dazu geben, über die Grenze zu blicken. Denn die Rechtslage, wie auch die Gesundheitssituation in Deutschland und Österreich sind weitgehend vergleichbar.

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