Die Preisbildung von Arzneimitteln ist ein komplexes Gebiet, da hier verschiedene teils gegenläufige Interessen aufeinandertreffen und es zudem um das hoch sensible Gut der menschlichen Gesundheit geht. Auf der einen Seite steht das Streben der Sozialversicherung eine ausgeglichene Gebarung zu erzielen,1 auf der anderen Seite stehen Grundrechtspositionen und Interessen der pharmazeutischen Unternehmen und über beiden das Ziel einer optimalen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Ein Phänomen, das diesem Interessenskonflikt entspringt, stellen Preismodelle dar, deren Rechtsnatur, Zulässigkeit und inhaltliche Determinanten in diesem Beitrag untersucht werden sollen.