Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Verbot kommerzieller Sterbehilfe für Deutschland als verfassungswidrig aufgehoben; dies aufgrund des Persönlichkeitsrechts des Grundgesetzes. Die österreichische Rechtslage ist mit der deutschen nicht vergleichbar. Grundrechtsschutz wird vor allem im Lichte der EMRK gewährt. Mit deren Vorgaben ist ein Verbot kommerzieller Sterbehilfe jedenfalls vereinbar.