Seit 2012 überprüft die Volksanwaltschaft mit Hilfe von Experten forensische Ambulanzen und sozialtherapeutische Wohneinrichtungen für psychisch kranke Rechtsbrecher. Der Beitrag erläutert die Zuständigkeit wie Prüfansätze und fasst Wahrnehmungen und Kritikpunkte von den bisherigen Besuchen dieser Einrichtungen zusammen.