Das digitale Zeitalter, das mit der Globalisierung und dem stetigen technologischen Fortschritt einhergeht, macht den Datenschutz zu einem der anspruchsvollsten Rechtsgebiete im Forschungsbereich. Das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – (WFDSAG 2018), sollte insbesondere zur Klarheit der Rechtslage bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Archivierungszwecken im öffentlichen Interesse, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke und für statistische Zwecke beitragen. Das damit novellierte Forschungsorganisationsgesetz (FOG) wirft jedoch mehr Fragen auf als es beantwortet.