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Anforderungen an die Glaubhaftmachung der (finanziellen) Hilfsbedürftigkeit gemäß § 31 Abs 2 Steiermärkisches Sozialhilfegesetz11LVwG 47.10-1215/2019. (StmkSHG)22Gesetz über die Sozialhilfe, LGBl 1998/29 idF LGBl 2018/47.

Der interessante FallDr. Oliver Neuperist , Dr. Uwe NiernbergerJMG 2019, 245 Heft 4 v. 15.12.2019

Die Glaubhaftmachung der Hilfsbedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Rückersatzverfahren iSd § 31 StmkSHG stellt nicht nur die Parteien, sondern auch die entscheidenden Behörden bzw Gerichte vor überwiegend im Einzelfall zu lösende Problemstellungen. Die vorliegende Kasuistik soll diese Thematik im Zusammenhang mit dem Rückersatz von Spitalskosten nicht nur aus materiellrechtlichen Gesichtspunkten veranschaulichen, sondern auch (in prägnanter Art und Weise) praxisrelevante Lösungsansätze bieten.

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