Die Glaubhaftmachung der Hilfsbedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Rückersatzverfahren iSd § 31 StmkSHG stellt nicht nur die Parteien, sondern auch die entscheidenden Behörden bzw Gerichte vor überwiegend im Einzelfall zu lösende Problemstellungen. Die vorliegende Kasuistik soll diese Thematik im Zusammenhang mit dem Rückersatz von Spitalskosten nicht nur aus materiellrechtlichen Gesichtspunkten veranschaulichen, sondern auch (in prägnanter Art und Weise) praxisrelevante Lösungsansätze bieten.