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Arzthaftung wegen lebenserhaltender Maßnahmen?

Aktuelles in KürzeRA Mag. Georg StreitJMG 2019, 200 Heft 4 v. 15.12.2019

BGH, 02.04.2019, VI ZR 13/18

Ein bewegungs- und kommunikationsunfähiger Patient musste die letzten fünf Jahre bevor er verstarb mit einer Magensonde künstlich ernährt werden. Zuletzt erkrankte er an einer Lungenentzündung und einer Gallenblasenentzündung. Eine Patientenverfügung hatte er nicht errichtet. Es konnte auch nicht festgestellt werden, ob er lebenserhaltende Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt hatte.

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