Seit der ersten Auflage des Handbuchs „Ärztliches Berufsrecht“ im Jahre 2011 wurde das Ärztegesetz wiederholt umfangreich novelliert, und sowohl die Rechtsprechung, als auch die aktuell herrschende Lehre haben sich seit dieser Zeit ausführlich mit dem Medizinrecht auseinandergesetzt. Grund genug für den Autor in einer Neuauflage diese Erkenntnisse einzuarbeiten.