OGH 7 Ob 67/19g
Der nachfolgende Fall betrifft die Frage, ob bzw innerhalb welcher Grenzen eine (maßhaltende) Freiheitsbeschränkung durch medikamentöse Maßnahmen iSd einschlägigen Bestimmungen des Heimaufenthaltsgesetzes (BGBl I 2004/11 idgF; kurz: HeimAufG) zulässig sein kann; die dargestellten Hinweise des OGH erweisen sich dabei als richtungsweisend.