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Kein Schadenersatz bei PEG-Sonden-Ernährung trotz fehlender Indikation

Aus aktuellem AnlassUniv.-Prof. Dr. Alois BirklbauerJMG 2019, 69 Heft 2 v. 15.6.2019

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) fällte vor wenigen Wochen sein Urteil zur Frage der Schadenersatzpflicht des Arztes bei PEG-Sonden-Ernährung trotz fehlender medizinischer Indikation.11BGH 2.4.2019, VI ZR 13/18. Seiner Entscheidung ging ein Urteil des OLG München voraus, über die im JMG eingehend berichtet wurde.22 Birklbauer/Kröll, Künstliche Ernährung als unzulässiges Quälen eines Sterbenden, JMG 2018, 78. Der BGH hat nun letztinstanzlich entschieden und einerseits die Zahlung von Schmerzensgeld abgelehnt, weil das Leben absolut erhaltenswürdig ist und seine Verlängerung damit kein Schaden sein kann. Andererseits hat er die Rückerstattung der Kosten einer medizinisch nicht indizierten Behandlung abgelehnt, weil der Schutzzweck etwaiger Aufklärungs- und Behandlungspflichten, die für eine lebensverlängernde Behandlung entscheidend sind, nicht darin besteht, wirtschaftliche Belastungen, die mit dem Weiterleben verbunden sind, zu verhindern.

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