Die Definition des Begriffes „Arbeitszeit“ und die Frage, welche konkreten Tätigkeiten als Arbeitszeit zu werten sind, waren und sind zum Teil nach wie vor strittige Fragen. Auch die EU-Arbeitszeit-Richtlinie2 hat hierbei Einfluss, da diese nur zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit unterscheidet und keine weitere Zwischendefinition kennt.