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Das Umkleidezeit-Urteil und seine praktische Umsetzung in den Gesundheitsbetrieben11Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Verfasserin wieder.

FachbeiträgeMag. Dr. Manuela StadlerJMG 2019, 28 Heft 1 v. 15.3.2019

Die Definition des Begriffes „Arbeitszeit“ und die Frage, welche konkreten Tätigkeiten als Arbeitszeit zu werten sind, waren und sind zum Teil nach wie vor strittige Fragen. Auch die EU-Arbeitszeit-Richtlinie22RL 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v 4.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitsgestaltung, ABl L 2003/299, 9. hat hierbei Einfluss, da diese nur zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit unterscheidet und keine weitere Zwischendefinition kennt.

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