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e-card mit Foto – reloaded

Aktuelles in KürzeMag. Georg StreitJMG 2018, 198 Heft 4 v. 15.12.2018

Man kann dem Gesetzgeber nicht nachsagen, dass er scheuen würde, gesetzgeberische Maßnahmen noch vor ihrem Wirksamwerden zu adaptieren. Ein Beispiel dafür ist nicht nur das nun doch nicht in Kraft getretene Rauchverbot in Gastronomielokalen11Vgl dazu weiter oben, Seite 196 in diesem Heft.. Der Nationalrat nahm sich auch der in der vorigen Gesetzgebungsperiode beschlossenen Regelung an, die die Grundlage für die Ausstattung der e-cards mit Fotos ab dem 1.1.2019 sollte sein.22Siehe dazu „Aktuelles in Kürze“, JMG 2/2017, 69f.

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