Man kann dem Gesetzgeber nicht nachsagen, dass er scheuen würde, gesetzgeberische Maßnahmen noch vor ihrem Wirksamwerden zu adaptieren. Ein Beispiel dafür ist nicht nur das nun doch nicht in Kraft getretene Rauchverbot in Gastronomielokalen1. Der Nationalrat nahm sich auch der in der vorigen Gesetzgebungsperiode beschlossenen Regelung an, die die Grundlage für die Ausstattung der e-cards mit Fotos ab dem 1.1.2019 sollte sein.2