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„Eine rechtliche Grauzone wird heller“

EditorialAlois Birklbauer , Markus Grimm , Wolfgang Kröll , Oliver NeuperJMG 2018, 193 Heft 4 v. 15.12.2018

Sterben und Tod sind unverfügbarer Teil unseres Lebens. Das unveräußerliche Recht auf Leben schließt auch das Recht zu sterben ein. Lebensverlängerung um jeden Preis, aber auch die Tötung auf Verlangen mit der Begründung „zu geringe Lebensqualität“ oder aber auch „unerträgliches Leiden“, missachten dieses Recht und damit auch die Würde jedes einzelnen Menschen.

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