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Arzneimittel oder Medizinprodukt?! – Anwendungsvorrang des AMG gilt auch für Präsentationsarzneimittel

RechtsprechungMag. Georg StreitJMG 2018, 184 Heft 3 v. 15.9.2018

Ein Produkt kann nicht zugleich Arzneimittel und Medizinprodukt sein. Erfüllt ein Produkt sowohl die Definition des Arzneimittels gemäß § 1 Abs 1 bis 3 AMG als auch die Definition eines anderen Produkts, so sind darauf ausschließlich die Bestimmungen des AMG anzuwenden.

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