Die medizinische Aufklärung fremdsprachiger Patienten ist vereinzelt bereits Gegenstand von Rechtsprechung und Abhandlungen in der Literatur geworden. Ein Punkt, der hierbei Interesse verdient, ist die Frage, ob Gesundheitsdiensteanbieter (Spitalsträger, niedergelassene Ärzte) verpflichtet sind Sprachmittler zur Verfügung zu stellen, um eine ordnungsgemäße Aufklärung und Behandlung zu gewährleisten, sofern der Patient der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist.