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Vor dem Stechen bitte sprechen

Aktuelles in KürzeMag. Georg StreitJMG 2018, 128 Heft 3 v. 15.9.2018

OGH, 11.06.2018, 4 Ob 115/18t

Wer sich einem Risiko aussetzt, ist sich dessen nicht immer ganz bewusst. Manchmal erfolgt das Eingehen des Risikos auch nicht ganz freiwillig oder erwünscht. Und manchmal ist man sich der Gefahren, in die man sich begibt, nicht immer ganz bewusst. Daher normiert die Rechtsordnung in bestimmten Fällen die Verpflichtung zur Aufklärung von Personen, die sich einer solchen Gefahr aussetzen.

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