OGH, 11.06.2018, 4 Ob 115/18t
Wer sich einem Risiko aussetzt, ist sich dessen nicht immer ganz bewusst. Manchmal erfolgt das Eingehen des Risikos auch nicht ganz freiwillig oder erwünscht. Und manchmal ist man sich der Gefahren, in die man sich begibt, nicht immer ganz bewusst. Daher normiert die Rechtsordnung in bestimmten Fällen die Verpflichtung zur Aufklärung von Personen, die sich einer solchen Gefahr aussetzen.