1. Sachverhalt
Die Erstbeklagte, ein Sozialversicherungsträger, bewilligte dem Kläger im Rahmen der Gesundheitsvorsorge gemäß § 307d ASVG einen Kuraufenthalt im, von der Zweitbeklagten betriebenen Kurzentrum. Während dem Kuraufenthalt war der Kläger gemäß § 8 Abs 1 Z 3 lit c ASVG in der Unfallversicherung teilversichert.