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Gmundner Medizinrechts-Kongress 2018 – 4. – 5. Mai 2018

TagungsberichtUniv.-Prof. Dr. Wolfgang KröllJMG 2018, 107 Heft 2 v. 15.6.2018

Der erste Halbtag des Medizinrechtskongresses in Gmunden, unter dem Vorsitz von Senatspräsident Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (OGH Wien), widmete sich im ersten Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer (JKU Linz) dem Einfluss des EU-Rechts auf gesamtvertragliche Bestimmungen. Mayrhofer ging dabei in seinem Vortrag auf Fragen, wie die Begrenzung von Kassenvertragsstellen, der Thematik der Vergabe von Gruppenpraxen, der grundsätzlichen Problematik der Kassenvertragsvergabe, dem Problem der Altersgrenzen bei der Vergabe von Kassenartstellen sowie auch „gerechten“ Honorierung von Leistungen ein. Im anschließenden Beitrag widmete sich KAD Hon.-Prof. Dr. Felix Wallner der Frage wie weit überhaupt Anstellungsmöglichkeiten für Ärzte gehen, und dies unter dem provokanten Titel „Zur Zulässigkeit des Leibarztes“. Und er kommt zum Ergebnis, dass als Dienstgeber für Ärzte nur solche in Frage kommen, die unter Beachtung des Betriebsformvorbehaltes auch ärztliche Leistungen erbringen dürfen. Unterhalb der Organisationsdichte einer Krankenanstalt müssen ärztliche Leistungen prinzipiell in Ordinationen erbracht werden.

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