vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Strafbarkeit sogenannter „Gaffer“

Blick nach …MMag. Dr. Kathrin StiebellehnerJMG 2018, 101 Heft 2 v. 15.6.2018

Ein kilometerlanger Stau auf der Autobahn, obwohl der Auffahrunfall auf der Gegenfahrbahn passiert ist; eine Polizistin, die von einem Schaulustigen beinahe umgefahren wird;11 N.N., Unfall-Gaffer fuhr beinahe Polizistin um, http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Unfall-Gaffer-fuhr-beinahe-Polizistin-um;art58 ,2876757 (abgerufen am 14. Juni 2018).Fotos von Verletzten in sozialen Medien, bevor diese im Krankenhaus sind – eine makabre Sensationslust und ein überheblich überschießend verstandener Informationsanspruch mancher Personen führen in jüngster Zeit vermehrt zu Situationen, in denen im Falle eines Unglücks – meist aufgrund eines Verkehrsunfalls – die benötigte Hilfeleistung nicht erbracht werden kann, weil die Umstehenden den Zugang von Rettung, Polizei und Feuerwehr erschweren. Dies wird dadurch verstärkt, dass viele sich nicht (mehr) mit der unmittelbaren Beobachtung des Geschehens begnügen, sondern dieses schnellstmöglich anderen Personen in sozialen Netzwerken zur Verfügung stellen wollen und die Einsatzkräfte daher abgelenkt oder mit dem Aufbau von Sichtschutzwänden zur Abschirmung der Opfer vor unerwünschten Bildaufnahmen und zur Gewährleistung eines ungestörten und konzentrierten Rettungseinsatzes aufgehalten werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!