Pathologisches Spielen kann angesichts der damit verbundenen Verluste für Spieler und deren Familien rasch in einem finanziellen Desaster enden. Deshalb hat der Gesetzgeber die Spieleanbieter zur Einhaltung verschiedener Regelungen verpflichtet, die dem Spielerschutz dienen. Eine medizinrechtliche Komponente ergibt sich insoweit, als sich Gerichte im Falle eingeklagter Verluste mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie eine auf pathologischem Spielen beruhende eingeschränkte (zivilrechtliche) Geschäftsfähigkeit und (strafrechtliche) Zurechnungsfähigkeit in den allgemeinen juristischen Kontext einzuordnen ist, wobei die Spielerschutzbestimmungen beim so genannten – in die Landeskompetenz fallenden – „kleinen Glücksspiel“ uneinheitlich sind. Insofern stellt sich in weiterer Folge die Frage, wie in diesem Bereich mit den im Glücksspielgesetz (GSpG) normierten Haftungsbeschränkungen umzugehen ist.