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Das Gesundheitsberuferegister – Teil 211Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Verfasserin wieder.

Aus aktuellem AnlassMag. Dr. Manuela StadlerJMG 2018, 72 Heft 2 v. 15.6.2018

Im ersten Teil des Beitrages zum Gesundheitsberuferegister in der letzten Ausgabe des JMG (1-2018) wurden unter anderem die Registrierungspflicht im Gesundheitsberuferegister als Berufspflicht von Berufsangehörigen nach dem GuKG und MTD-Gesetz sowie die Durchführung der erstmaligen Registrierung dargestellt. Im zweiten Teil werden nun insbesondere die Gültigkeitsdauer der Registrierung und das Erfordernis der Verlängerung der Registrierung, die Konsequenzen bei Nichtverlängerung der Registrierung, Details zum Berufsausweis, die Entziehung der Berufsberechtigung und Streichung aus dem Gesundheitsberuferegister, die neuerliche Eintragung bei Wiedererlangung der Berufsberechtigung, die Berufseinstellung und Streichung aus dem Gesundheitsberuferegister sowie die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen in Österreich bzw. in einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft behandelt.

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