OGH, 21.03.2018, 9 ObA 13/18d
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf Gehalt bzw. Lohn auch dann, wenn sie trotz Krankheit nicht arbeiten können. Und zwar bei einer Dauer des Dienstverhältnisses von bis zu fünf Jahren im Ausmaß von insgesamt sechs Wochen pro Jahr1.