Die Übergabe von Patienten zwischen Rettungsdiensten und Krankenanstalten stellt eine wichtige Schnittstelle dar, die nicht nur haftungsrechtliche Aspekte in sich birgt, sondern auch Fragestellungen im Lichte der Risikobewältigung zur Verminderung bzw Vermeidung derartiger zivil- und strafrechtlicher Risiken (für Führungskräfte und Mitarbeiter aber auch die Organisationen selbst). Das vorliegende Fallbeispiel soll auf Grundlage eines realen Sachverhaltes, insbesondere auch mögliche (praxisrelevante) Bewältigungsmaßnahmen aufzeigen.