Folgt man der Volksmeinung, so kommt es gelegentlich zu Spannungen zwischen Juristen und Ärzten, da Sie Sachverhalte oft völlig konträr interpretieren. Psychiatrische Fachärzte müssen jedoch im Bereich des Unterbringungsrechtes zusätzlich zur medizinischen Behand-lung des Kranken in juristischen Kategorien denken und auch danach handeln. Selbst medizi-nisch gerechtfertigte und erfolgreiche Heilbehandlungen können bei Verstößen gegen die Verfahrensregeln des UbG zu einer Unzulässigerklärung der Unterbringung durch das Gericht führen. Dieser Beitrag soll eine Hilfe im Umgang mit den Tücken des UbG darstellen.