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Auswirkungen des 2. Erwachsenenschutzgesetzes für die Praxis im Krankenhaus

Aus aktuellem AnlassMMaga Michaela SchweighoferJMG 2018, 6 Heft 1 v. 15.3.2018

Mit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz (2. ErwSchG) erfolgt eine umfassende Neuordnung der Fürsorge für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ohne Nachteil für sich selbst wahrzunehmen. Diese Neuregelung des Sachwalterrechtes sieht auch Neuerungen für die Einwilligung in medizinische Behandlungen vor. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die neuen Vertretungsformen, den Begriff der Entscheidungsfähigkeit (anstelle der Einsichts- und Urteilsfähigkeit) sowie über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen geben.

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