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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Aktuelles in KürzeMag. Georg StreitJMG 2018, 5 Heft 1 v. 15.3.2018

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Convention on the rights of persons with disabilitys (CRPD) wurde am 13.12.2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Die Konvention ist am 3.5.2008 (nach der Ratifizierung durch Ecuador als zwanzigster Staat) in Kraft getreten. Die Konvention wurde von einem Großteil der EU-Mitgliedsstaaten und verzeichnet, Österreich war einer der ersten Staaten, die die CRPD ratifiziert haben. Auch die EU selbst hat die Konvention unterschrieben33Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 20.3.2007 (7 404/07).. Für die EU ist das Übereinkommen am 22.1.2011 in Kraft getreten. Für die EU gilt die Konvention allerdings nicht im gesamten Umfang, sondern nur hinsichtlich jener Punkte, für die der EU Kompetenz zukommt.

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