Menschen mit Behinderung sind von Arbeitslosigkeit im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosigkeit überproportional betroffen. Der (neue) Nationalrat hat sich daher entschlossen, die Finanzierung von Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen, die der Gesetzgeber (in den Gesetzesmaterialien) „MmB“ nennt, zu verbessern. Nach dem mit 1.1.2018 neu geschaffenen § 10 Abs 1a des Behinderteneinstellungsgesetzes sind aus allgemeinen Budgetmitteln „jährlich 90 Mio. Euro für Maßnahmen der beruflichen Inklusion für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen“ (BGBl I 2017/155 vom 13.11.2017).