Das ErbRÄG 2015 steht oftmals gerade im Zusammenhang mit dem Verlassenschaftsverfahren unter dem Blickwinkel der internationalen Aspekte. Tatsächlich sind aber auch einige Punkte im AußStrG geändert worden. Der folgende Beitrag soll daher punktuell Änderungen des Verlassenschaftsverfahrens hinsichtlich des innerstaatlichen Reformprozesses beleuchten.

