Aufgrund seiner Neuartigkeit erregte das Pflegevermächtnis in den vergangenen Jahren besondere Aufmerksamkeit. Sehr bald wurde klar, dass die Konstruktion aus dogmatischer Sicht als problematisch einzustufen ist, während das Anliegen einer unkompliziert(er)en Anerkennung innerfamiliärer Pflegeleistungen im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens positiv zu sehen ist. In einer Zwischenbilanz wird erhoben, ob die Praxis den begrüßenswerten Zweck der problematischen Rechtsfigur sinnvoll umsetzen und die Lehre den Fremdkörper in das System integrieren konnte.

