Das neue Erbrecht idFd ErbRÄG 2015 (BGBl I 2015/87) ist nunmehr seit fast zehn Jahren in Geltung. Dies ist Anlass, Resümee zu ziehen: Manche Fragen sind gelöst, manche ungelöst. Verschiedenen Lösungen des beim Obersten Gerichtshof eingerichteten Fachsenates für Erbrechtsangelegenheiten (2. Senat) kann uneingeschränkt zugestimmt werden; gelegentlich ist eine (konstruktive) Kritik anzubringen. Durch das ErbRÄG 2015 wurden manche Fragen legistisch geklärt; andere Fragen sind wiederum neu entstanden. Mit der Einsetzung eines Fachsenats ist jedenfalls der Vorteil verbunden, dass die erbrechtliche Rsp weitestgehend in sich widerspruchsfrei ist, was für die Rechtsanwendung von Vorteil ist.

