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Happy birthday JEV und ErbRÄG 2015!

EditorialAndreas Baumgartner , Gregor ChristandlJEV 2026, 109 Heft 2 v. 22.6.2026

Mit diesem Jubiläumsheft gibt es gleich zwei Gründe zum Feiern: Das JEV wird 20 Jahre alt und steht damit nunmehr für zwei Jahrzehnte erbrechtliche Fachinformation für Wissenschaft und Praxis auf höchstem Niveau. Anlass genug, auch ein zweites Jubiläum zu würdigen: Das ErbRÄG 2015 wurde am 30. Juli 2015 kundgemacht. Mit 1.1.2027 jährt sich das Inkrafttreten einer der umfangreichsten Teilreformen des ABGB zum zehnten Mal. Rückblickend war die Novellierung des österreichischen Erbrechts eine echte Mammutaufgabe, erfasste sie doch an die 300 Paragraphen und 8 Hauptstücke des ABGB. Im Vergleich dazu erscheinen selbst größere Eingriffe der jüngeren Vergangenheit, wie etwa das GesbR-Reformgesetz 2014,11BGBl I 2014/83. Das GesbR-RG änderte 47 Bestimmungen und 3 Hauptstücke des ABGB (neben weiteren Änderungen in anderen Gesetzen). als ziemlich überschaubar.22Zu diesem Vergleich s auch Pesendorfer, Hintergründe und Ziele der Reform, in Barth/Pesendorfer, Praxishandbuch des neuen Erbrechts (2016) 4 (9).

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