Deskriptoren: Verlassenschaft; Zustellung; Databox; FinanzOnline; gesetzlicher Vertreter.
Normen: § 80 BAO, § 3 FOnV 2006, § 5b FOnV 2006, § 810 ABGB, § 13 ZustG
Ist ein Verlassenschaftskurator FinanzOnline-Teilnehmer und liegt kein Verzicht nach § 5b Abs. 3 FOnV 2006 vor, bewirkt eine Übermittlung einer zu Handen des Verlassenschaftskurators adressierten Erledigung betreffend die Verlassenschaft in dessen Databox eine rechtswirksame Zustellung.

