Die rezente Entscheidung OGH 2 Ob 50/25d thematisiert einmal mehr die Frage des Umfangs der Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren. Im konkreten Fall ging es erneut um die Frage, ob und in welchem Umfang einem Dritten Akteneinsicht in den Verlassenschaftsakt gewährt werden darf. Dies soll zum Anlass genommen werden die aktuelle Judikatur und Literatur näher zu beleuchten.

