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OGH: Kein konkludenter Widerruf eines Vermächtnisses durch den Vorsorgebevollmächtigten

JudikaturMartin StadlbauerJEV 2025, 224 Heft 3 v. 25.9.2025

Deskriptoren: Vorsorgevollmacht; Vorsorgebevollmächtigter; vermuteter Schenkungswiderruf; Vermächtnis einer fremden Sache; Insichgeschäft; Selbstkontraktion; Selbstkontrahieren.

Normen: § 662 ABGB, § 724 ABGB

Die Veräußerung eines Vermächtnisgegenstands durch den Vorsorgebevollmächtigten gilt nicht als konkludenter Widerruf des Legats, da § 724 Abs 1 Z 2 ABGB nur an das eigene, aktive und vom persönlichen Willen des Erblassers getragene Verhalten anknüpft.

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