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OGH: Unleserliche Nuncupatio – Formungültigkeit der letztwilligen Verfügung und Haftung des Errichters

JudikaturLukas SauerzapfJEV 2025, 210 Heft 3 v. 25.9.2025

Deskriptoren: Haftung; Nuncupatio; Lesbarkeit; Formungültigkeit; Sorgfaltspflicht.

Normen: § 579 ABGB, § 580 ABGB, § 1299 ABGB

Eine fremdhändige letztwillige Verfügung ist nur formgültig, wenn der Erblasser zusätzlich zur Unterschrift einen objektiv lesbaren, eigenhändig geschriebenen Zusatz („Nuncupatio“) schreibt, der seine Testierabsicht ausdrückt. Da im gegenständlichen Fall ein Teil des vorliegenden Zusatzes unleserlich war, durfte der Errichter der letztwilligen Verfügung nicht auf deren Wirksamkeit vertrauen und haftet dem übergangenen Erben mangels ausreichender Sorgfalt.

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