Deskriptoren: Anrechnung von Schenkungen; Erbquoten; Erbteilung; Verlassenschaftsverfahren; Miteigentum; Verfügung über Nachlasskonten.
Normen: § 752 ABGB, § 178 AußStrG
Die Anrechnung von Schenkungen nach § 752 ABGB ist nicht im Einantwortungsverfahren zu berücksichtigen, sondern im streitigen Erbteilungsverfahren geltend zu machen. Eine Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Miterben über Kontoguthaben ist dafür unzulässig.

