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Ertragsteuerliche Gestaltungsüberlegungen bei Grundstücksübertragungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern (Teil 2)

FachbeiträgeUniv.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen , Dr. Stefanie WerklJEV 2024, 261 Heft 4 v. 17.12.2024

Grundsatzfragen zur Besteuerung bei Personengesellschaften sind wohl seit jeher ein „Evergreen des Steuerrechts“.11 Quantschnigg, Grundsatzfragen zur Ertragsbesteuerung der Personengesellschaften, in Doralt et al, Steuern im Rechtsstaat, FS Stoll (1990) 103 (105). Mit § 32 Abs 3 EStG existiert nun erstmals eine gesetzliche Grundlage zur steuerlichen Behandlung von Übertragungsvorgängen zwischen dem Privatvermögen oder Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters und dem Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft. Die im Zuge des AbgÄG 202322BGBl I 2023/110. eingeführte und mit dem AbgÄG 202433BGBl I 2024/113. erweiterte Vorschrift soll im Bereich der Vermögensübertragung bei Personengesellschaften Rechtssicherheit im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise schaffen.44ErlRV 2086 BlgNR 27. GP 9; ErlRV 2610 BlgNR 27. GP 4. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich ergänzend zu Teil 155Siehe Kanduth-Kristen/Werkl, Ertragsteuerliche Gestaltungsüberlegungen bei Grundstücksübertragungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern (Teil 1), JEV 2024, 148 f. mit den steuerlichen Folgen der Übertragung von Grundstücken aus einer Personengesellschaft auf ihre Gesellschafter unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 32 Abs 3 EStG idF AbgÄG 2024.

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