Deskriptoren: Erbunwürdigkeit; Enterbung; Repräsentation.
Normen: § 542 ABGB, § 758 ABGB, § 760 ABGB, § 770 ABGB
Die aktuelle Entscheidung hat sich sehr detailliert mit der Frage auseinandergesetzt, ob bei Erbunwürdigkeit des Ehegatten bzw eingetragenen Partners dieser durch andere Personen repräsentiert wird und aufgrund der umfangreichen rechtshistorischen Darstellung des Meinungsspektrums in der Literatur dies verneint.