Deskriptoren: Zustellung; Ersatzerbe; Testament; Gerichtskommissär.
Normen: § 145a AußStrG, § 152 AußStrG, § 176 AußStrG
Die aktuelle Entscheidung befasst sich ebenso wie der rezent ergangene Beschluss OGH 2 Ob 214/23v vom 23.01.2024 mit Besonderheiten des Verlassenschaftsverfahrens. Steht bei der Entscheidung OGH 2 Ob 214/23v das Recht und der Umfang auf Akteneinsicht im Fokus, so wird in der Entscheidung 2 Ob 168/23d näher auf den Umfang der Parteistellung potentieller Erben (sohin vor Abgabe der Erbantrittserklärung) eingegangen.1