Deskriptoren: Strafrechtskonnexe Erbunwürdigkeit; Straftaten gegen eine Verlassenschaft; Begehung im Familienkreis; Angehörigenprivileg.
Normen: § 539 ABGB, § 540 ABGB, § 541 ABGB, § 166 StGB
Auch im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 ist bei Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen den Erblasser die Privilegierung des § 166 StGB zu beachten.