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Bedingung für das Wirksamwerden einer testamentarisch angeordneten Ersatznacherbschaft ist nicht eingetreten, daher keine Parteistellung bloß potenzieller (ungeborener) Ersatznacherben und keine Kuratorbestellung für sie im Verlassenschaftsverfahren nötig.

RechtsprechungErbrechtJEV 2011/14JEV 2011, 67 Heft 2 v. 1.4.2011

OGH 26.1.2011, 1 Ob 222/10v

§ 2 AußStrG

Bedingung für das Wirksamwerden einer testamentarisch angeordneten Ersatznacherbschaft ist nicht eingetreten, daher keine Parteistellung bloß potenzieller (ungeborener) Ersatznacherben und keine Kuratorbestellung für sie im Verlassenschaftsverfahren nötig.

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