§ 864a ABGB, § 879 Abs 3 ABGB, § 879a ABGB, § 1503 Abs 30 ABGB, § 6 Abs 1 Z 5 KSchG
Ein Verstoß gegen § 864a ABGB scheidet hier schon deshalb aus, weil dem Kläger die vereinbarte Mietpreisberechnung einschließlich der im Vertrag vorgesehenen Indexierung bereits vor Vertragsabschluss bekannt war.

