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Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO wegen Überschreitens der Strafbefugnis und mangelhafter Begründung der Konfiskation

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2025, 340 Heft 5 v. 3.6.2025

§ 19a Abs 1 StGB, § 260 Abs 1 Z 3 StPO, § 281 Abs 1 Z 11 StPO

Die Überschreitung der Strafbefugnis belastet den Strafausspruch – ungeachtet dessen, ob die konkret verhängte Strafe innerhalb des zulässigen Strafrahmens liegt – mit Nichtigkeit nach Z 11 Fall 1.

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