A. Ausgangsfälle
Die insgesamt drei Entscheidungen – ein Beschluss und zwei Urteile – des für Versicherungsrecht zuständigen Fachsenats des OGH verdienen aufgrund ihrer Grundsätzlichkeit, Tragweite und praktischen Bedeutung für die Kostenersatzleistungen von Rechtsschutzversicherungen gegenüber ihren Prämienzahlern eine nähere Betrachtung.